Besonderes Augenmerk richte ich zunächst auf die Möglichkeit außergerichtlicher Beilegung bestehender Streitigkeiten. Vor allem, wenn Kinder in Konflikte involviert sind oder es um sehr hohe Streitwerte geht, empfiehlt es sich, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Erst, wenn sicher ist, dass dies nicht möglich ist oder ausgenutzt wird, prüfe ich zusammen
mit meinen Mandanten die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche.
Wichtig ist mir eine Gesamtschau der Bedürfnisse meiner Mandanten. Daher prüfe ich zunächst in einem - falls notwendig - mehreren persönlichen Gesprächen, was genau als Ziel der Mandatierung formuliert wird. Keinesfalls sollte durch eine übereilte Geltendmachung unklarer oder vager Ansprüche die Mandantschaft überzogen werden mit sinnlosen und kostspieligen Prozessen, die im Ergebnis nicht zu einer Lösung oder Befriedung der Konfliktsituation führen.
Besondere Erfahrung habe ich im Bereich des Erbrechts mit schwierigen Nachlassauseinandersetzungen. Hier ist es mir in der Vergangenheit vielfach gelungen, einvernehmliche Regelungen unter den Miterben zu treffen. Gerade bei der Abwicklung von Immobilienvermögen habe ich gute Erfahrungen sammeln können. Dabei ist in diesem Bereich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wichtig, vor allem, wenn wertvolles Inventar vorhanden ist.
Neben meiner Anwaltstätigkeit bin ich ehrenamtlich tätig als 1. Vorsitzende der hiesigen Ehe- Familien- und Lebensberatung e.V. Darmstadt. Durch meine ehrenamtliche Tätigkeit möchte ich einen Teil von dem zurück zu geben, was ich selbst an Positivem in meinem Leben erfahre.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat vor kurzem der Klage eines nicht verheirateten Vaters stattgegeben, der in der deutschen Sorgerechtsregelung eine Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung gegenüber nicht verheirateten Vätern sieht, die für das Sorgerecht auf die Zustimmung der Mutter angewiesen sind. Wie wird sich das spektakuläre Urteil auswirken?
Seit dem 01.01.2010 gilt ein reformiertes Erbrecht. Modernisiert wird vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe.So soll zum Beispiel denen mehr Gerechtigkeit zuteilwerden, die Verstorbene vor deren Tod gepflegt haben. Die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche wird insgesamt übersichtlicher gestaltet und an die geltenden Regeln des Schuldrechts angepasst.
So schmerzhaft ein Trauerfall in der Familie ist: Die Stadt, die Ämter, die Banken und auch manche Angehörigen fordern die Erledigung der anstehenden Formalitäten. Viele Angehörige möchten selbst den Nachlass sichten und ordnen und sind selbst in der Lage, bestehende Verträge zu überprüfen, zu kündigen, den Haushalt aufzulösen und sich um die Erbschaftsangelegenheiten zu kümmern. Andere Angehörige dagegen fühlen sich damit schlichtweg überfordert. In manchen Familien ist es aufgrund bestehender Konflikte auch nicht ohne weiteres möglich, den Nachlass gemeinschaftlich und einvernehmlich zu regeln.