Düsseldorfer Tabelle 2010 |
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Änderung der Düsseldorfer Tabelle
zum 01.01.2010
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Eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle
zum 01.01.2010 ist notwendig geworden, nachdem sich sowohl die Höhe
des Kindergeldes, als auch die steuerlichen Kinderfreibeträge zum Jahreswechsel
geändert haben. Der Kinderfreibetrag des § 32 Abs. 6 S. 1 Einkommensteuergesetzes
gilt als Anknüpfungsgröße für den Mindestunterhalt minderjähriger
Kinder gemäß § 1612a BGB.
Wir haben im Nachfolgenden die Düsseldorfer Tabelle fuer Sie bereitgestellt. Bitte beachten Sie, daß die Einsichtnahme in die Düsseldorfer Tabelle eine fachliche Beratung durch eine/n Anwalt/Anwältin nicht ersetzen kann. Insofern rate ich zur Klärung des individuellen Einzelfalls immer zu einem Beratungsgespräch.
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