Düsseldorfer Tabelle 2010

Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2010 

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Eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2010 ist notwendig geworden, nachdem sich sowohl die Höhe des Kindergeldes, als auch die steuerlichen Kinderfreibeträge zum Jahreswechsel geändert haben. Der Kinderfreibetrag des § 32 Abs. 6 S. 1 Einkommensteuergesetzes gilt als Anknüpfungsgröße für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1612a BGB.

Wir haben im Nachfolgenden die Düsseldorfer Tabelle fuer Sie bereitgestellt.  Bitte beachten Sie, daß die Einsichtnahme in die Düsseldorfer Tabelle eine fachliche Beratung durch eine/n Anwalt/Anwältin nicht ersetzen kann. Insofern rate ich zur Klärung des individuellen Einzelfalls immer zu einem Beratungsgespräch.

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© Rechtsanwältin Sabine Mayer.

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