Nachlassabwicklung: Jetzt gibt es viel zu regeln!

 

So schmerzhaft ein Trauerfall in der Familie ist: Die Stadt, die Ämter, die Banken und auch manche Angehörigen fordern die Erledigung der anstehenden Formalitäten. Viele Angehörige möchten selbst den Nachlass sichten und ordnen und sind selbst in der Lage, bestehende Verträge zu überprüfen, zu kündigen, den Haushalt aufzulösen und sich um die Erbschaftsangelegenheiten zu kümmern. Andere Angehörige dagegen fühlen sich damit schlichtweg überfordert. In manchen Familien ist es aufgrund bestehender Konflikte auch nicht ohne weiteres möglich, den Nachlass gemeinschaftlich und einvernehmlich zu regeln.

 

In all diesen Fällen bietet es sich für die Erben an, einen zuverlässigen Dritten mit der Regelung und Auseinandersetzung der Nachlassangelegenheiten zu bevollmächtigen. Von Vorteil ist es dabei für die Hinterbliebenen, wenn diese Person sowohl über eine fachliche als auch über eine soziale Kompetenz verfügt und auf ein Netzwerk zurückgreifen kann, welches sie befähigt, die gesamte Nachlassangelegenheit von A-Z zu bearbeiten. Dies umfasst unter anderem:

 

  • Rechtliche Bewertung des Erbfalles
  • Ausfertigung von Sterbefallanzeigen
  • Beantragung eines Erbscheins
  • Schätzung von Nachlassgrundstücken oder Antiquitäten
  • Kündigung bestehender Miet- oder Energielieferungsverträge
  • Erledigung notwendiger schriftlicher Korrespondenz
  • Räumung und Verkauf von Wohnungen/Häusern und Grundstücken

Dieser Bevollmächtigte kann die Erben frühzeitig beraten und über mögliche Haftungsfragen aufklären. Wichtig hierbei sind ausführliche, mit der notwendigen Sensibilität geführte Gespräche mit den Erben. In den Gesprächen wird festgelegt, was wann wie erledigt werden soll und welche rechtlichen Erwägungen hierbei eine Rolle spielen.

 

Falls die Hinterbliebenen dies möchten, können sich diese laufend über den Stand der Nachlassauseinandersetzung informieren lassen. Manchmal ist dies von Angehörigen oder Erben aber nicht gewünscht, weil es sie zu sehr belastet oder sie gar keinen Kontakt zu den Verstorbenen hatten. Dies alles ist eine Frage der Absprache mit dem Nachlassabwickler als Vertrauensperson der Erben.

 

In unserer Kanzlei führen wir seit vielen Jahren Nachlassabwicklungen durch. Im Laufe der Zeit hat sich ein dichtes Netzwerk von Personen und Firmen um uns gebildet, die je nach Bedarfsfall eingeschaltet werden können. Damit ist es uns möglich, Erben weitgehend zu entlasten und die Nachlassauseinandersetzung zusammen mit einem professionellen Team bedarfsgerecht zu gestalten.

 

© Rechtsanwältin Sabine Mayer.

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