Wesentliche Änderungen im Erbrecht 2010

Seit dem 01.01.2010 gilt ein reformiertes Erbrecht. Modernisiert wird vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe.So soll zum Beispiel denen mehr Gerechtigkeit zuteilwerden, die Verstorbene vor deren Tod gepflegt haben. Die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche wird insgesamt übersichtlicher gestaltet und an die geltenden Regeln des Schuldrechts angepasst.

Neues Erbrecht ab 1. Januar 2010 Neues Erbrecht ab 1. Januar 2010
 

© Rechtsanwältin Sabine Mayer.

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