Wir beraten Erben und Erblasser in allen Fragen rund um die Vermögensnachfolge. 

 

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Für Erben:

  • Geltendmachung und Durchsetzung von Erbansprüchen
  • Beratung bei Überschuldung des Nachlasses
  • Vertretung im Erbscheinsverfahren
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Internationales Erbrecht
  • Erbschaftssteuer bei Auslandsvermögen

Für Erblasser:

  • Beratung in Testamentsfragen: Testamentserstellung (z.B. Berliner Testament, Ehegattentestament, Internationales Testament)
  • Regelung der Unternehmens-/ Hofnachfolge
  • Vorsorgevollmacht/Patiententestament
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Enterbung
  • Testamentsvollstreckung.

 



Wesentliche Änderungen im Erbrecht 2010

Seit dem 01.01.2010 gilt ein reformiertes Erbrecht. Modernisiert wird vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe.So soll zum Beispiel denen mehr Gerechtigkeit zuteilwerden, die Verstorbene vor deren Tod gepflegt haben. Die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche wird insgesamt übersichtlicher gestaltet und an die geltenden Regeln des Schuldrechts angepasst.

Neues Erbrecht ab 1. Januar 2010
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Nachlassabwicklung: Jetzt gibt es viel zu regeln!

 

So schmerzhaft ein Trauerfall in der Familie ist: Die Stadt, die Ämter, die Banken und auch manche Angehörigen fordern die Erledigung der anstehenden Formalitäten. Viele Angehörige möchten selbst den Nachlass sichten und ordnen und sind selbst in der Lage, bestehende Verträge zu überprüfen, zu kündigen, den Haushalt aufzulösen und sich um die Erbschaftsangelegenheiten zu kümmern. Andere Angehörige dagegen fühlen sich damit schlichtweg überfordert. In manchen Familien ist es aufgrund bestehender Konflikte auch nicht ohne weiteres möglich, den Nachlass gemeinschaftlich und einvernehmlich zu regeln.

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© Rechtsanwältin Sabine Mayer.

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