Bundesjustizministerium: Güterrechtsreform

 Die Güterrechtsreform ist seit dem 01.09.2009 in Kraft.  In Zukunft wird berücksichtigt, wenn ein Ehepartner mit Schulden in die Ehe gegangen ist und diese Schulden während der Ehezeit getilgt wurden. Außerdem können unredliche Vermögensveschiebungen zu Lasten des ausgleichsberechtigten Ehegatten künftig besser verhindert werden.

 

© Rechtsanwältin Sabine Mayer.

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