Düsseldorfer Tabelle 2013 |
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Der Mindestunterhalt für Kinder wird in 2013 voraussichtlich nicht erhöht. Dies bedeutet, dass die Unterhaltsbeträge der aktuellen Düsseldorfer Tabelle weiter fortgelten.
Allerdings erhöhen sich die Selbstbehaltssätze ab dem 01.01.2013:
- 1.000,00 notwendiger Selbstbehalt für Erwerbstätige
- 1.100,00 eheangemessener Selbstbehalt und Selbstbehalt bei Ansprüchen aus § 1615l BGB
- 1.200,00 angemessener Selbstbehalt (insbesondere gegenüber den nicht privilegierten volljährigen Kindern),
- 1.600,00 für den Selbstbehalt beim Elternunterhalt (gilt auch gegenüber Enkeln sowie gegenüber volljährigen Kindern, die bereits einmal Selbständigkeit erlangt hatten).
Wir haben im Nachfolgenden die aktuelle Düsseldorfer Tabelle fuer Sie bereitgestellt. Bitte beachten Sie, daß die Einsichtnahme in die Düsseldorfer Tabelle eine fachliche Beratung durch eine/n Anwalt/Anwältin nicht ersetzen kann. Insofern rate ich zur Klärung des individuellen Einzelfalls immer zu einem Beratungsgespräch.
Zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle gehts hier.
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