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FamFG

 

 Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit: FamFG

Das bisher geltende Verfahrensrecht für die Familiensachen, Vormundschaftssachen und Nachlassangelegenheiten FGG stammt aus dem Jahre 1898.

Zum 01.09.2009 wird die Reform des Verfahrensrechts für die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG in Kraft treten.

Zur besseren Übersicht wurden einige interessante Neuerungen herausgefiltert, die nachfolgend unter der jeweiligen Überschrift vorgestellt werden.

 

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Unterhaltsrechtsreform 2008

 

Die Unterhaltsrechtsreform ist am 01.01.2008 in Kraft getreten.   Die Reform soll im Interesse der Kinder zu mehr Verteilungsgerechtigkeit des zur Verfügung stehenden Einkommens führen. Das Unterhaltsrecht für Kinder soll transparenter und verständlicher werden. Darüber hinaus soll die finanzielle nacheheliche Eigenverantwortung gestärkt werden.  

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Nachehelicher Aufstockungsunterhalt

Ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt kann sich darauf stützen, dass zwischen der Höhe des eigenen Einkommens und dem der während der Ehe maßgeblichen Lebensstandard eine finanzielle Lücke besteht. Diese Lücke wollte der Gesetzgeber mit       § 1573 Abs. 2 BGB schließen, dem so genannten Aufstockungsunterhalt.

 

Grundsätzlich sollte der Aufstockungsunterhalt die mit der Scheidung fehlgeschlagene Lebensplanung der Ehegatten, die in der Ehe praktizierte Arbeitsteilung und ggf. hieraus resultierende „ehebedingten Nachteile“ angemessen ausgleichen.

 

Diese Garantie der Fortführung des ehebedingten Lebensstandards soll mit dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts aufgebrochen werden.

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Abänderung bestehender Unterhaltstitel

Zunächst sollte versucht werden, eine Anpassung von Unterhaltstiteln im Einverständnis mit dem Unterhaltsberechtigten vorzunehmen. Der Versuch einer so genannten „Klaglosstellung“ sollte immer den ersten Schritt darstellen.

 

Haben sich die bei Schaffung eines Unterhaltstitels (Urteil, gerichtlicher Vergleich, Anwaltsvergleich oder notarielle Urkunde mit Unterwerfungsklausel) für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen Umstände wesentlich verändert, besteht für den Fall des Scheiterns außergerichtlicher Verhandlungen die Möglichkeit der Korrektur des Titels mit der Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO.

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Was kostet die Scheidung?

 

Nicht erwerbstätige oder gering verdienende Ehefrauen sind in den wenigsten Fällen in der Lage, die mit einem Scheidungsverfahren verbundenen Kosten für die Rechtsanwältin / Rechtsanwalt sowie die Gerichtskosten zahlen zu können. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese Kosten finanzieren zu können.

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Empfiehlt sich eine weitere Anwältin/Anwalt?

 

Reicht ein Anwalt (meist der des solventeren Partners)  aus?

 

Kennen Sie die Redewendung: „Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“?

 

Anwälte sind gesetzlich verpflichtet, nur ihrer eigenen Partei mit Rat und Beistand zur Seite zu stehen. Die Vertretung beider Ehegatten stellt eine gefährliche Gradwanderung für die Anwaltschaft dar.

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Unterhaltsgrundsätze OLG Frankfurt

Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt

Stand: 01.01.2011

Präambel

Die von den Richtern der Familiensenate des für ganz Hessen zuständigen OLG Frankfurt am Main erarbeiteten Grundsätze beruhen auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und sollen im Interesse der Einheitlichkeit und Überschaubarkeit Orientierungslinien für die Praxis geben. Sie orientieren sich an der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur und lehnen sich, soweit inhaltlich übereinstimmend, an den Wortlaut der Süddeutschen Leitlinien an.

Sie binden den Richter nicht; dieser wird in eigener Verantwortung die angemessenen Lösungen des Einzelfalls finden müssen.

Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Grundsätze ersetzt. 

 

 

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Düsseldorfer Tabelle 2013

Der Mindestunterhalt für Kinder wird in 2013 voraussichtlich nicht erhöht. Dies bedeutet, dass die Unterhaltsbeträge der aktuellen Düsseldorfer Tabelle weiter fortgelten.

Allerdings erhöhen sich die Selbstbehaltssätze ab dem 01.01.2013:

  • 1.000,00 € notwendiger Selbstbehalt  für Erwerbstätige
  • 1.100,00 € eheangemessener Selbstbehalt und Selbstbehalt bei Ansprüchen aus § 1615l BGB
  • 1.200,00 € angemessener Selbstbehalt (insbesondere gegenüber den nicht privilegierten volljährigen Kindern),
  • 1.600,00 € für den Selbstbehalt beim Elternunterhalt (gilt auch gegenüber Enkeln sowie gegenüber volljährigen Kindern, die bereits einmal Selbständigkeit erlangt hatten).

 

Wir haben im Nachfolgenden die aktuelle Düsseldorfer Tabelle fuer Sie bereitgestellt.  Bitte beachten Sie, daß die Einsichtnahme in die Düsseldorfer Tabelle eine fachliche Beratung durch eine/n Anwalt/Anwältin nicht ersetzen kann. Insofern rate ich zur Klärung des individuellen Einzelfalls immer zu einem Beratungsgespräch.

 

Zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle gehts hier.

 

Bundesjustizministerium: Güterrechtsreform

 Die Güterrechtsreform ist seit dem 01.09.2009 in Kraft.  In Zukunft wird berücksichtigt, wenn ein Ehepartner mit Schulden in die Ehe gegangen ist und diese Schulden während der Ehezeit getilgt wurden. Außerdem können unredliche Vermögensveschiebungen zu Lasten des ausgleichsberechtigten Ehegatten künftig besser verhindert werden.

 

Überschuldeter Unterhaltsschuldner

 

Unterhaltsverpflichtete können aufgrund geringer Einkünfte und vorrangiger Pfändungen unpfändbar sein gemäß § 850 c ZPO. Die in § 850 c ZPO enthaltenen Pfändungsfreigrenzen für Schuldner gelten für „normale“ Gläubiger.

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Sittenwidrigkeit von Eheverträgen

 

Haben Sie in einem Ehevertrag auf alle nachehelichen Unterhaltsansprüche verzichtet? Oder auf Ihren Anspruch auf Versorgungsausgleich? Oder auf Zugewinnausgleichsansprüche? Oder auf alles zusammen?

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Unterhalt für die Vergangenheit

 

Unterhalt wird gemäß § 1613 BGB in aller Regel erst ab dem Zeitpunkt geschuldet, ab dem

 

a) der Unterhaltsverpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen

 

b) der Unterhaltsverpflichtete aufgefordert wurde, Unterhalt zu zahlen.

 

c) der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist

 

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Konsequenzen des Väter-Urteils des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat vor kurzem der Klage eines nicht verheirateten Vaters stattgegeben, der in der deutschen Sorgerechtsregelung eine Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung gegenüber nicht verheirateten Vätern sieht, die für das Sorgerecht auf die Zustimmung der Mutter angewiesen sind. Wie wird sich das spektakuläre Urteil auswirken?

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© Rechtsanwältin Sabine Mayer.

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